Zwei wichtige Reformen machen Schlagzeilen. Was steht für Sie auf dem Spiel?
Die Experten der FHS Group haben sich mit zwei wichtigen Nachrichten befasst, die einen erheblichen Einfluss auf Ihr Tagesgeschäft haben können: eine Steuerreform für Ehepaare und die Abschaffung des Eigenmietwerts.
Auf dem Weg zu einer Individualbesteuerung von Ehepaaren
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Grundzüge für eine weitreichende Steuerreform festgelegt. Diese Reform zielt mit der Einführung der Individualbesteuerung auf eine zivilstandsunabhängige Besteuerung und das Ende der «Heiratsstrafe» ab. Verheiratete Paare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Zudem wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6600 auf 12 000 Franken erhöht, was Familien eine steuerliche Entlastung bietet. Verheirateten Paaren mit nur einem Einkommen wird jedoch kein besonderer Abzug gewährt.
Die Reform sieht auch Anpassungen des Steuertarifs vor. Die Steuersätze für niedrige Einkommen sollen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Obgleich diese Anpassungen die Steuergerechtigkeit erhöhen sollen, kann die Steuerprogression für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen in gewissen Fällen abgeschwächt werden. Schätzungen zufolge wird diese Reform im Jahr 2024 zu einem Rückgang der Steuereinnahmen um etwa 1 Mrd. Franken führen, der hauptsächlich vom Bund und den Kantonen getragen wird. Die Umsetzung der Reform wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ziel der Reform ist es, die Steuerlast für die Mehrheit der Steuerzahler zu senken, insbesondere für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Aufgrund der Abschaffung bestimmter Abzüge kann es jedoch für Alleinerziehende von Fall zu Fall zu einer höheren Steuerlast kommen.
Abschaffung des Eigenmietwerts: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung
Das Schweizer Parlament hat ein neues System bei der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, das den «Eigenmietwert» für alle Liegenschaften, einschliesslich Zweitwohnungen, abschafft. Im Gegenzug sind Instandhaltungskosten nicht mehr abzugsfähig. Diese Entscheidung wurde mit einer deutlichen Mehrheit von 158 zu 31 Stimmen unterstützt.
Bisher wurden Immobilienbesitzer auf den theoretischen Wert ihres Wohneigentums besteuert, konnten aber Schuldzinsen und Instandhaltungskosten abziehen. Der Eigenmietwert wird nun für alle Arten von Wohnraum abgeschafft. Allerdings können Instandhaltungskosten nur noch bei Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden abgezogen werden.
Bei den Schuldzinsen wird der Abzug auf 40 % des steuerbaren Vermögensertrags beschränkt, ein Kompromiss zwischen den Vorschlägen der Rechten (70 %) und der Linken (vollständige Streichung). Dadurch sollen die Anreize zur Verschuldung verringert werden.
Neue Eigentümer profitieren im ersten Jahr ihres Eigentums von einem Sonderabzug für Schuldzinsen. Der Entwurf wurde trotz des Widerstands der Linken mit 109 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.
Diese Steuerreform schafft also, kurz gesagt, den Eigenmietwert für alle Immobilien ab, begrenzt aber die Steuerabzüge, insbesondere für Instandhaltungkosten und Schuldzinsen. Sie soll das Steuersystem ausgewogener gestalten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Schulden fördern.
Letzte Etappe
Diese beiden Projekte wurden noch nicht genehmigt. Der Bundesrat wird dem Parlament den Gesetzestext zur Reform der Individualbesteuerung bis März 2024 vorlegen, während der Entwurf zur Immobilienbesteuerung noch vom Ständerat bestätigt werden muss. Die Annahme bzw. Ablehnung beider Reformen kann Zeit erfordern und Gegenstand eines Referendums sein. Fortsetzung folgt …
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Quellen :