FHS Steuerreformen

Zwei wichtige Reformen machen Schlagzeilen. Was steht für Sie auf dem Spiel?

Die Experten der FHS Group haben sich mit zwei wichtigen Nachrichten befasst, die einen erheblichen Einfluss auf Ihr Tagesgeschäft haben können:  eine Steuerreform für Ehepaare und die Abschaffung des Eigenmietwerts.

Auf dem Weg zu einer Individualbesteuerung von Ehepaaren

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 30. August 2023 die Grundzüge für eine weitreichende Steuerreform festgelegt. Diese Reform zielt mit der Einführung der Individualbesteuerung auf eine zivilstandsunabhängige Besteuerung und das Ende der «Heiratsstrafe» ab. Verheiratete Paare sollen künftig wie unverheiratete Paare besteuert werden und getrennte Steuererklärungen ausfüllen. Zudem wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6600 auf 12 000 Franken erhöht, was Familien eine steuerliche Entlastung bietet. Verheirateten Paaren mit nur einem Einkommen wird jedoch kein besonderer Abzug gewährt.

Die Reform sieht auch Anpassungen des Steuertarifs vor. Die Steuersätze für niedrige Einkommen sollen abgesenkt und für sehr hohe Einkommen leicht erhöht werden. Obgleich diese Anpassungen die Steuergerechtigkeit erhöhen sollen, kann die Steuerprogression für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen in gewissen Fällen abgeschwächt werden. Schätzungen zufolge wird diese Reform im Jahr 2024 zu einem Rückgang der Steuereinnahmen um etwa 1 Mrd. Franken führen, der hauptsächlich vom Bund und den Kantonen getragen wird. Die Umsetzung der Reform wird jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ziel der Reform ist es, die Steuerlast für die Mehrheit der Steuerzahler zu senken, insbesondere für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen. Aufgrund der Abschaffung bestimmter Abzüge kann es jedoch für Alleinerziehende von Fall zu Fall zu einer höheren Steuerlast kommen.

Abschaffung des Eigenmietwerts: Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung

Das Schweizer Parlament hat ein neues System bei der Wohneigentumsbesteuerung verabschiedet, das den «Eigenmietwert» für alle Liegenschaften, einschliesslich Zweitwohnungen, abschafft. Im Gegenzug sind Instandhaltungskosten nicht mehr abzugsfähig. Diese Entscheidung wurde mit einer deutlichen Mehrheit von 158 zu 31 Stimmen unterstützt.

Bisher wurden Immobilienbesitzer auf den theoretischen Wert ihres Wohneigentums besteuert, konnten aber Schuldzinsen und Instandhaltungskosten abziehen. Der Eigenmietwert wird nun für alle Arten von Wohnraum abgeschafft. Allerdings können Instandhaltungskosten nur noch bei Restaurierungsarbeiten an historischen Gebäuden abgezogen werden.

Bei den Schuldzinsen wird der Abzug auf 40 % des steuerbaren Vermögensertrags beschränkt, ein Kompromiss zwischen den Vorschlägen der Rechten (70 %) und der Linken (vollständige Streichung). Dadurch sollen die Anreize zur Verschuldung verringert werden.

Neue Eigentümer profitieren im ersten Jahr ihres Eigentums von einem Sonderabzug für Schuldzinsen. Der Entwurf wurde trotz des Widerstands der Linken mit 109 zu 75 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.

Diese Steuerreform schafft also, kurz gesagt, den Eigenmietwert für alle Immobilien ab, begrenzt aber die Steuerabzüge, insbesondere für Instandhaltungkosten und Schuldzinsen. Sie soll das Steuersystem ausgewogener gestalten und einen verantwortungsvollen Umgang mit Schulden fördern.

Letzte Etappe

Diese beiden Projekte wurden noch nicht genehmigt. Der Bundesrat wird dem Parlament den Gesetzestext zur Reform der Individualbesteuerung bis März 2024 vorlegen, während der Entwurf zur Immobilienbesteuerung noch vom Ständerat bestätigt werden muss. Die Annahme bzw. Ablehnung beider Reformen kann Zeit erfordern und Gegenstand eines Referendums sein. Fortsetzung folgt …

Möchten Sie sich über die möglichen Auswirkungen dieser Reformen auf Ihr Geschäft informieren? Kontaktieren Sie unsere Experten, um das Thema zu besprechen.

Quellen :

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Neue Unternehmensidentität

Die 1928 von Uhrmachern und Bankiers gegründete Fiduciaire Horlogère Suisse hat zahlreiche strukturelle Veränderungen durchlaufen, darunter die Übernahmen der Fiduciaire

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FHS GROUP Geschichte

1928

Am 5. Januar 1928 unterzeichnete ein Zusammenschluss von Uhrmachern und Bankiers in Biel die Gründungsurkunde der Treuhandgesellschaft Fiduciaire Horlogère Suisse, deren Hauptzweck die Kontrolle von Goldbeständen und Bankkonten war. Dieses neue Unternehmen, das auch unter dem Namen FIDHOR bekannt war, übernahm eine Rolle, die es in seiner gesamten Geschichte begleiten sollte: die Überwachung der Einhaltung der Konventionen der Verbände der Uhrenindustrie durch die Akteure der Branche.

Die Geschichte der Fiduciaire Horlogère Suisse begann vor bald 100 Jahren und wurde durch die folgenden wichtigen Meilensteine geprägt:

Gründung der Ausgleichskasse für Familienzulagen der Uhrenindustrie (ALFA-Kasse). Die Fiduciaire Horlogère Suisse wurde als Revisionsstelle der Ausgleichskasse gewählt.

1942

1947

Gründung der Ausgleichskasse der Uhrenindustrie für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Kasse), deren Revisionsstelle ebenfalls die Fiduciaire Horlogère Suisse wurde.

Gründung der ersten Tochtergesellschaft, der Soresa Treuhand AG. Mitten in der Krise der Uhrenindustrie ging es darum, die Aktivitäten der FHS durch Dienstleistungen ausserhalb des eigentlichen Kerngeschäftes zu diversifizieren.

1980

2005

Die Führungskräfte der Fiduciaire Horlogère Suisse übernahmen die Anteile, die zuvor von den Uhrenverbänden gehalten wurden. Im selben Jahr erfolgte auch die Übernahme der Treuhandgesellschaft Collabo SA. Die Gruppe war nun völlig unabhängig.

Übernahme der Treuhandgesellschaft Rettenmund Fidufisc SA, die daraufhin mit der Collabo SA zur Treuhandgesellschaft FHS Fidufisc SA fusionierte.

2011

2017

Die Gruppe expandiert weiter mit der strategischen Übernahme der Treuhand Riesen AG.

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Eine hohe Kontinuität in unseren Teams und unseren langjährigen Mandantenverhältnissen, die kontinuierliche Entwicklung der fachlichen Kompetenz unserer Mitarbeitenden sowie die Präzision und Sorgfalt, die aufgrund unserer im Uhrengewerbe verankerten Geschichte Teil unserer DNA sind, bilden ein stabiles Fundament und machen die Fiduciaire Horlogère Suisse Group zu einem vertrauenswürdigen Partner.

Die Fiduciaire Horlogère Suisse Group ist unabhängig – alle Anteile werden von den Partnern gehalten.

So können Sie sicher sein, dass Ihre und unsere Interessen perfekt aufeinander abgestimmt sind. Unsere Mandanten schätzen die kompetente und umfassende Beratung auf Augenhöhe durch unsere diplomierten Experten.

Wir unterstützen Sie als kompetenter Partner bei Ihren finanziellen, steuerlichen und wirtschaftlichen Belangen. Überlassen Sie uns die administrativen Aufgaben und konzentrieren Sie sich auf das, was wirklich wichtig ist: ein hervorragender Service für Ihre Kunden und der Erfolg Ihres Geschäfts.

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