FHS Das TJPG tritt am 1. Oktober 2026 in der Schweiz in Kraft.

Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG)

Ausgangslage

Die Eidgenössischen Räte haben Ende September 2025 das Gesetz über die Transparenz von juristischen Personen und die Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (TJPG) verabschiedet. Damit soll die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung gestärkt werden um sich an internationalen Standards auszurichten. Das TJPG wird am 1. Oktober 2026 in Kraft treten.

Wer ist betroffen?

Das TJPG verpflichtet juristische Personen wie beispielsweise AG und GmbH, aber auch Genossenschaften, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen in einem neuen Register offenzulegen. Stiftungen, Vereine, börsenkotierte Gesellschaften, Einzelunternehmen sowie bestimmte andere Rechtseinheiten sind nicht verpflichtet, sich im Transparenzregister anzumelden. Alle betroffenen Unternehmen müssen Angaben zur Identität und Überprüfung der wirtschaftlich berechtigten Personen einer Gesellschaft einholen, und diese aktuell halten.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldung an das Transparenzregister wird primär über die Plattform EasyGov.swiss erfolgen.

Das Transparenzregister ist nicht öffentlich zugänglich. Der Zugang ist auf zuständige Behörden und speziell genannte Personen für spezifische gesetzliche Aufgaben beschränkt. Ebenfalls haben Sorgfaltspflichtige (z.B. Finanzintermediäre oder Beraterinnen und Berater) im Rahmen ihrer Tätigkeit zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten Zugriff auf das Register.

Zudem erhalten die zuständigen Schweizer Behörden Zugang zum Register, um unter anderem im Rahmen der internationalen Amtshilfe bei Steuerangelegenheiten auf Anfragen aus anderen Ländern zu reagieren.

Fristen

Die Gesellschaft verfügt nach ihrer Eintragung in das Handelsregister über eine Frist von einem Monat, um die Identität ihrer wirtschaftlich berechtigten Personen, Art und Umfang der von diesen Personen ausgeübten Kontrolle sowie gewisse Identifikationsangaben der Gesellschaft an das Transparenzregister zu melden. Änderungen der im Transparenzregister eingetragener Tatsachen sind innerhalb der gleichen Frist über die elektronische Plattform zu melden, um sicherzustellen, dass die Einträge im Transparenzregister immer aktuell sind. Änderungen von Beteiligungen müssen nur gemeldet werden, wenn sie dazu führen, dass gewisse Schwellenwerte über- oder unterschritten werden. Die Meldepflicht gegenüber dem Transparenzregister soll auch für bestimmte Änderungen der Staatsangehörigkeit, der Namen oder Firma der Gesellschaft entfallen, die bereits anderen Behörden in der Schweiz gemeldet wurden.

Die Anmeldung in das Transparenzregister für bestehende Gesellschaften hat innerhalb unterschiedlicher Fristen (je nach Gesellschaftsform, Pflicht zur ordentlichen Revision etc.) zu erfolgen. Wir empfehlen, die Eintragung innerhalb von 3 Monaten nach Inkrafttreten, dh. bis spätestens am 1. Januar 2027, vorzunehmen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Gerne können wir Sie bei der Registrierung auf EasyGov und der Einreichung der wirtschaftlich berechtigten Personen unterstützen.

Weiterführende Informationen: Transparenzregister – easygov.swiss

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FHS GROUP Geschichte

1928

Am 5. Januar 1928 unterzeichnete ein Zusammenschluss von Uhrmachern und Bankiers in Biel die Gründungsurkunde der Treuhandgesellschaft Fiduciaire Horlogère Suisse, deren Hauptzweck die Kontrolle von Goldbeständen und Bankkonten war. Dieses neue Unternehmen, das auch unter dem Namen FIDHOR bekannt war, übernahm eine Rolle, die es in seiner gesamten Geschichte begleiten sollte: die Überwachung der Einhaltung der Konventionen der Verbände der Uhrenindustrie durch die Akteure der Branche.

Die Geschichte der Fiduciaire Horlogère Suisse begann vor bald 100 Jahren und wurde durch die folgenden wichtigen Meilensteine geprägt:

Gründung der Ausgleichskasse für Familienzulagen der Uhrenindustrie (ALFA-Kasse). Die Fiduciaire Horlogère Suisse wurde als Revisionsstelle der Ausgleichskasse gewählt.

1942

1947

Gründung der Ausgleichskasse der Uhrenindustrie für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV-Kasse), deren Revisionsstelle ebenfalls die Fiduciaire Horlogère Suisse wurde.

Gründung der ersten Tochtergesellschaft, der Soresa Treuhand AG. Mitten in der Krise der Uhrenindustrie ging es darum, die Aktivitäten der FHS durch Dienstleistungen ausserhalb des eigentlichen Kerngeschäftes zu diversifizieren.

1980

2005

Die Führungskräfte der Fiduciaire Horlogère Suisse übernahmen die Anteile, die zuvor von den Uhrenverbänden gehalten wurden. Im selben Jahr erfolgte auch die Übernahme der Treuhandgesellschaft Collabo SA. Die Gruppe war nun völlig unabhängig.

Übernahme der Treuhandgesellschaft Rettenmund Fidufisc SA, die daraufhin mit der Collabo SA zur Treuhandgesellschaft FHS Fidufisc SA fusionierte.

2011

2017

Die Gruppe expandiert weiter mit der strategischen Übernahme der Treuhand Riesen AG.

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Unsere zweisprachigen Teams zugelassener Experten an den beiden Standorten Biel und La Chaux-de-Fonds sind im gesamten Jura und im Mittelland tätig. Die Fiduciaire Horlogère Suisse Group ist auf Dienstleistungen für kleine und mittelständische Unternehmen, freie Berufe, Gemeinden, Stiftungen und Privatpersonen spezialisiert. Zu unseren Fachbereichen gehört auch die Revision von AHV-Ausgleichskassen und Familienausgleichskassen. Mit unseren drei Unternehmungen Fiduciaire Horlogère Suisse, Fiduciaire Soresa und FHS Fidufisc bieten wir Ihnen hochwertige Lösungen nach Mass an.  

Eine hohe Kontinuität in unseren Teams und unseren langjährigen Mandantenverhältnissen, die kontinuierliche Entwicklung der fachlichen Kompetenz unserer Mitarbeitenden sowie die Präzision und Sorgfalt, die aufgrund unserer im Uhrengewerbe verankerten Geschichte Teil unserer DNA sind, bilden ein stabiles Fundament und machen die Fiduciaire Horlogère Suisse Group zu einem vertrauenswürdigen Partner.

Die Fiduciaire Horlogère Suisse Group ist unabhängig – alle Anteile werden von den Partnern gehalten.

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Die Fiduciaire Horlogère Suisse Group ist Mitglied der Fachverbände EXPERTsuisse und FIDUCIAIRE|SUISSE sowie der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB).

Die FHS Group ist auch vom BSV (Bundesamt für Sozialversicherungen) anerkannt.