Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass unsere Revisionsgesellschaft sowie drei Mitarbeitende von der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) offiziell für die Prüfung von Ausgleichskassen zugelassen sind.
Diese von der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) erteilten Zulassungen berechtigen uns, Ausgleichskassen und Sozialversicherungseinrichtungen bei der Erfüllung ihrer Prüfungspflichten mit Genauigkeit, Unabhängigkeit und Professionalität zu unterstützen.
Für unsere Partner ist dies die Gewissheit, mit einem qualifizierten und anerkannten Wirtschaftsprüfer zusammenzuarbeiten, der sich für die Einhaltung der Vorschriften und die Qualität der Prüfungsabläufe einsetzt.
Vertreten Sie eine Ausgleichskasse oder eine Einrichtung im Bereich Sozialversicherung? Kontaktieren Sie uns.